Waffensachkunde gem. § 14 WaffG

- Sportschütze -
 

Der wesentliche Unterschied (neben dem formalen, bedürfnisorientierten Unterschied) der Waffensachkunde gem. §28/19 WaffG (Berufswaffenträger/gefährdete Person) gegenüber der "normalen"  Waffensachkunde (Sportschützen)  ist die bei Sportschützen kürzere Lehrgangsdauer (min. 16 Std. >  min 24 Std.) zur Vermittlung der geforderten Kenntnisse.

Der Sportschütze benötigt keine vertieften Rechtskenntnisse im Bereich Notstand und Notwehr, auch erfolgt keine gesonderte Ausbildung im Schießen.


Der Lehrgang für Waffensachkunde für Sportschützen erstreckt sich über 20 Stunden - üblicherweise verteilt auf 2,5 Tage (andere Aufteilungen sind möglich).

 

Ablauf des Lehrgangs
Am ersten Tag vermitteln wir Ihnen die notwendigen rechtlichen Grundlagen, sowie die gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Waffen und Munition.
Für den zweiten Tag ist die Vertiefung des Erlernten geplant, anschließend befassen wir uns dem Thema "Waffentechnik", in Theorie und Praxis.
Am dritten Tag klären wir zu Beginn gemeinsam offene Fragen, sofern sich welche ergeben haben. Anschließend erfolgt die schriftliche Prüfung, danach geht es auf den Schießstand zum praktischen Schießen mit Pistole, Revolver und Langwaffe.

Inhalte der Waffensachkunde für Sportschützen
- Rechtliche Grundlagen
- Umgang mit Waffen und Munition
- Waffentechnik
- Munition
- Sicherer Umgang mit Waffen und Munition
- Notwehrrechte
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
- Handhabung von Schusswaffen

Die Gebühr für diesen Lehrgang inklusive Lehrmaterial, Leihwaffen und Munition, sowie staatlich anerkannter Prüfung mit Prüfungszertifikat, beläuft sich auf 230,00 Euro inklusive MwSt.

Wir werden Sie ausreichend und umfassend auf die Prüfung der Waffensachkunde für Sportschützen vorbereitet.

 Mit dieser Vorbereitung und Ihrem persönlichen Engagement ist die Prüfung gut zu schaffen!

 


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